Strafrecht
Sie sind in die Mühlen der Justiz geraten, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, Sie sich falsch verhalten haben oder sogar, obwohl Sie unschuldig sind? Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen einen Strafbefehl oder das Gericht in Strafsachen Ihnen eine Ladung zur Gerichtsverhandlung zugesandt? Zögern Sie nicht, suchen SIe sofort anwaltlichen Beistand auf. Es laufen Fristen, nach deren Ablauf die Strafe für Jahre "im System gespeichert" werden kann und sich für Sie dadurch gravierende Nachteile in Ihrem Leben ergeben können.
Wir helfen Ihnen, indem wir die Sachverhaltsaufklärung betreiben und zunächst die Akteneinsicht beantragen. Im Anschluss daran werden wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und welche EInlassung von uns abgegeben werden soll.
Bitte beachten Sie, dass der Satz:
"Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!"
Sie davor schützen soll, unüberlegt Äußerungen abzugeben, die Sie selbst belasten. Nehmen Sie den Satz ernst, er darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Auch für den Fall, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind, ist eine Rücksprache mit dem Anwalt Ihres Vertrauens dringend angeraten. Gemeinsam mit ihm kann ggf. eine Nebenklage beantragt werden, in der auch zivilrechtliche Ansprüche gesichert werden können, ohne dass Sie ein weiteres Verfahren durchstehen müssen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, als Zeuge in dem Verfahren auszusagen, weshalb die Vorbereitung aber äußerst wichtig ist, denn:
der Täter darf lügen, der Zeuge nicht!
Im Strafrecht ist das Verfahrensrecht von großer Bedeutung, so dass Sie sich dem nicht selber überlassen sollten.
Bei besonders schwerwiegenden Delikten bekommt der Angeklagte einen Pflichtverteidiger. Selbstverständlich suchen wir unsere Mandanten auch in der Justizvollzugsanstalt auf, um dort mit ihnen über das Verfahren zu sprechen.