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23.12.19
Information
Aktuelle Inhalte werden in Kürze wieder hier eingestellt werden, bleiben Sie gespannt!


23.12.19
Allgemein
Für aktuelle Informationen stehen wir Ihnen in Kürze hier zur Verfügung!


 

Rechtsanwälte

RA Robert Nieporte

RA Dr. Konrad Zürbig
(Angestelltenverhältnis)

 

Interessenschwerpunkte:

° Erbrecht
° Familienrecht
° Mietrecht
° Strafrecht

 

KANZLEI

Brotstrasse. 1
54290 Trier

Tel.: 0651/99 46 9- 550
Fax:
0651/99 46 9- 456
Mail: info@kanzlei-nieporte.de
Web: www.kanzlei-nieporte.de

 

Zweigstellen

1. Haydnstraße 1
54636 Bitburg

Tel.: 06561/ 6 93 71 50
Fax: 06561/ 6 93 71 50

2. Weiherfeld 12
66679 Losheim am See
Tel.: 06872/ 50 500 27
Fax: 06872/50 500 51

oder über Trier

Familienrecht


Das Familienrecht regelt das familiäre Zusammenleben. In Zeiten intakter Familien fällt dies wenig auf, aber wenn die Ehe Schwierigkeiten bereitet, wenn nichteheliche Kinder eine Rolle spielen, wenn "Pachwork"- Familien, also unterschiedliche Eltern und Kindern eine gemeinsame neue Familie bilden, dann ist das Familienrecht plötzlich allgegenwärtig. Ob es um die Regelung von Kindesnamen geht oder um Kindesunterhalt, ob es um den elterlichen Umgang oder da Sorgerecht geht oder um Ehegattenunterhalt im Falle des Getrenntlebens von Ehegatten, so sind auf einmal die gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts Hauptbestandteil des familiären Zusammenlebens. In Kindschaftssachen ist auch das Jugendamt dann plötzlich - meist ungebeten - einer der Hauptakteure.

In solchen Situationen sollten Sie Ruhe bewahren, was in Zeiten auch emotionaler Angespanntheit oft schwierig ist. Gleichwohl haben Sie, ob im Bereich des Umgangsrechts, des Unterhaltsrechts oder des Sorgerechts, klare Rechte.

Die Schwierigkeit und auch eine Herausforderung für uns sind selbstverständlich endgültige Auseinandersetzungen der Ehe. Hier ist die Ehe abzuwickeln und alles, was zwischenzeitlich an Zugewinn, also an gemeinschaftlichem Vermögen erworben wurde, zu teilen. Die Schwierigkeiten liegen im Detail. Deshalb kommt es auf Einzelheiten an, die wir auch exakt erfragen.

Selbstverständlich ist die einvernehmliche Scheidung für uns das Hauptziel, denn es erspart Ihnen sowohl wirtschaftlich/ finanziell wie auch emotional entsprechende Anstrengungen. Außerdem ist die einvernehmliche Scheidung den Umständen entsprechend für Kinder der schonendste Eingriff in das von diesen ersehnte heile Bild von der Familie.

Wir helfen Ihnen, auch unter Berücksichtigung Ihrer besonderen familiären Situation, die rechtlichen Schwierigkeiten zu überwinden und zu lösen. Ziel ist immer die besondere Berücksichtigung des Wohl des Kindes. Gleichzeitig kämpfen wir aber für Ihre Rechte und zu deren Durchsetzung gegen den Willen uneinsichtiger (ehemaliger) Ehepartner.

Vorbeugende Regelungen sind dabei ebenfalls in Betracht zu ziehen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Abstimmung von Verträgen auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

 

 

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